Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 18. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, welche we-save-lives (nachfolgend «Firma») anbietet und erbringt. 

Die AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Firma und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»), sofern keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.

Die AGB werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde vor Vertragsabschluss auf sie hingewiesen wurde und eine angemessene Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Dienstleistungen und Kursdurchführung

Die Firma erbringt die in der jeweiligen Offerte, Kursbeschreibung oder Buchungsbestätigung vereinbarten Dienstleistungen.

Sämtliche Kurse und Schulungen der Firma finden grundsätzlich als Präsenzunterricht am jeweils angegebenen Kursort statt. Eine Teilnahme über digitale Kommunikationsmittel oder eine Aufzeichnung des Kurses ist nicht vorgesehen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Umfang, Dauer, Inhalt, Ort und Zeitpunkt der Dienstleistung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Die Firma erbringt ihre Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und durch entsprechend qualifizierte Personen. Ein bestimmter Lernerfolg oder eine bestimmte Wirkung der Schulung in einem späteren Ernstfall wird nicht garantiert.

Für SRC-Kurse gelten zusätzlich die jeweils anwendbaren Kursrichtlinien des Swiss Resuscitation Council (SRC) sowie die nachfolgenden besonderen Teilnahme- und Prüfungsbedingungen der Firma.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer Offerte der Firma durch den Kunden zustande. Die Annahme kann schriftlich, elektronisch oder in einer anderen vereinbarten Form erfolgen.

Bei Onlinebuchungen kommt der Vertrag gemäss dem im Buchungsprozess ausgewiesenen Ablauf zustande.

Die Firma übermittelt dem Kunden eine Buchungs- oder Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg.

Änderungen oder Ergänzungen einer bestehenden Buchung bedürfen der Zustimmung beider Parteien.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten verstehen sich die ausgewiesenen Endpreise inklusive einer gegebenenfalls geschuldeten Mehrwertsteuer und sämtlicher obligatorischer Zuschläge.

Die Offerte enthält die für den Auftrag massgeblichen Preisangaben sowie gegebenenfalls separat ausgewiesene Zusatzkosten.

Zusätzliche Leistungen oder Spesen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, werden dem Kunden nur in Rechnung gestellt, sofern sie vereinbart wurden oder sich aus der Offerte ergeben.

Die Firma behält sich vor, ihre Preise für zukünftige Aufträge anzupassen. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.

5. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Die Firma bietet folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

  • Vorauskasse

  • Rechnung

  • TWINT

Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen in Zahlungsverzug.

Ab Eintritt des Zahlungsverzugs wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr erhoben, soweit keine abweichende, rechtlich zulässige Vereinbarung besteht. Weitergehende Ansprüche bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.

Die Firma kann den Kunden schriftlich oder elektronisch zur Zahlung auffordern. Angemessene, tatsächlich entstandene und gesetzlich erstattungsfähige Kosten bleiben vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug ist die Firma berechtigt, nach angemessener Mahnung und unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen die noch nicht erbrachten Dienstleistungen bis zum Zahlungseingang zurückzustellen.

Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen der Firma ist nur zulässig, soweit die Forderungen gegenseitig, fällig und rechtlich verrechenbar sind oder die Parteien dies vereinbart haben.

6. Stornierung und Terminverschiebung durch den Kunden

Stornierungen und Anträge auf Terminverschiebung müssen der Firma schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden. Massgeblich ist der Zugang der Mitteilung bei der Firma.

Die Firma gewährt dem Kunden grundsätzlich ein freiwilliges, kostenloses Stornierungsrecht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss, soweit die Leistung noch nicht erbracht wurde und keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Nach Ablauf dieser Frist gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses. Soweit insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über den Auftrag anwendbar sind, bleibt das Recht zur Kündigung oder zum Widerruf gemäss Art. 404 OR vorbehalten.

Erfolgt eine Beendigung zur Unzeit und entsteht der Firma dadurch ein rechtlich ersatzfähiger Schaden, kann sie diesen im gesetzlich zulässigen Umfang geltend machen. Dabei werden insbesondere ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vergabe des Termins berücksichtigt.

Eine Terminverschiebung bedarf der Zustimmung der Firma. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zwingende gesetzliche Kündigungs-, Widerrufs- und Rücktrittsrechte bleiben vorbehalten.

7. Anwesenheit, Pünktlichkeit und Teilnahmebedingungen

Die pünktliche Anwesenheit aller Teilnehmenden ist Voraussetzung für einen ordnungsgemässen Kursablauf.

Die Teilnehmenden haben rechtzeitig vor Kursbeginn am vereinbarten Kursort zu erscheinen. Verspätungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Die Firma kann verspätete Teilnehmende von der Teilnahme ausschliessen, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung des Kurses oder die Erfüllung der Kursanforderungen andernfalls nicht gewährleistet ist.

Besondere Regelung für SRC-Kurse

Bei SRC-Kursen gilt folgende verbindliche Teilnahmebedingung:

  • Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten nach dem festgelegten Kursbeginn wird kein SRC-Zertifikat beziehungsweise keine entsprechende Kursbestätigung ausgestellt.

  • Dies gilt unabhängig davon, ob die verspätete Person anschliessend am Unterricht teilnimmt, soweit die erforderlichen Teilnahmebedingungen nicht erfüllt sind.

  • Bei einer solchen Verspätung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr, Entschädigung oder kostenlose Wiederholung des Kurses, sofern die Verspätung vom Teilnehmenden zu vertreten ist und keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.

Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, die angegebene Kurszeit und den Kursort einzuhalten.

8. Besondere Bedingungen für SRC-Instruktorenkurse

Für die Teilnahme an SRC-Instruktorenkurse gelten ergänzend die folgenden Bedingungen.

8.1 Verpflichtende Kursaufträge

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, sämtliche während des SRC-Instruktorenkurses erteilten Aufträge, Arbeitsaufträge und praktischen Aufgaben vollständig und fristgerecht zu bearbeiten.

Die vorgesehenen Aufträge und Leistungsnachweise müssen gemäss den Anforderungen der Kursleitung erfolgreich abgeschlossen werden.

8.2 Nachholen nicht bestandener Aufträge

Nicht bestandene oder nicht vollständig erfüllte Kursaufträge können nach Absprache mit der Firma an einem anderen Kurstag nachgeholt oder erneut beurteilt werden.

Für diese Nachholmöglichkeit wird eine Gebühr von CHF 50.– erhoben.

Der Nachholtermin wird durch die Firma festgelegt beziehungsweise mit ihr vereinbart. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht.

Die Nachholmöglichkeit für einzelne Kursaufträge ersetzt nicht die erforderliche bestandene summative Abschlussprüfung.

8.3 Summative Abschlussprüfung

Der SRC-Instruktorenkurs wird mit einer summativen Abschlussprüfung abgeschlossen. Diese dient der Überprüfung der zentralen Kursinhalte.

Die Teilnehmenden müssen die Abschlussprüfung erfolgreich bestehen, damit der Kurs als bestanden gilt und die entsprechende Teilnahmebestätigung ausgestellt werden kann.

Die Abschlussprüfung darf am gleichen Kurstag insgesamt höchstens zweimal absolviert werden. Das bedeutet, dass nach einem ersten nicht bestandenen Versuch eine einmalige Wiederholung am selben Kurstag möglich ist.

Wird die Abschlussprüfung auch beim zweiten Versuch nicht bestanden, gilt der Kurs als nicht erfolgreich abgeschlossen.

In diesem Fall ist zur Erlangung der entsprechenden Kursbestätigung eine erneute Teilnahme am vollständigen Kurs erforderlich. Die erneute Teilnahme muss separat gebucht werden und ist kostenpflichtig.

8.4 Keine Rückerstattung bei nicht bestandenem Kurs

Wird der SRC-Instruktorenkurs aufgrund nicht bestandener Abschlussprüfung oder nicht erfüllter Kursanforderungen nicht erfolgreich abgeschlossen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr, auf eine Entschädigung oder auf eine kostenlose Wiederholung des vollständigen Kurses, sofern keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.

Die Gebühr von CHF 50.– für das Nachholen einzelner Kursaufträge gemäss Ziffer 8.2 bleibt hiervon unberührt.

Die Teilnahme- und Prüfungsbedingungen sind Bestandteil der Kursbuchung.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, der Firma alle für die ordnungsgemässe Durchführung der vereinbarten Dienstleistung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Sofern der Kunde Räumlichkeiten, Einrichtungen oder weitere Voraussetzungen für die Durchführung des Trainings bereitstellt, stellt er sicher, dass diese zum vereinbarten Zeitpunkt geeignet und zugänglich sind.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Teilnehmenden die Anweisungen der Kursleitung beachten und die für einen sicheren Ablauf erforderlichen Regeln einhalten.

Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch eine vom Kunden zu vertretende Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstehen, können dem Kunden im gesetzlich zulässigen Umfang zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

10. Änderungen und Absage durch die Firma

Die Firma ist berechtigt, aus sachlichen Gründen geringfügige Änderungen am Ablauf oder an der Durchführung einer Dienstleistung vorzunehmen, sofern dadurch der vereinbarte Leistungsumfang und der Zweck der Dienstleistung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Kann die Firma eine vereinbarte Dienstleistung aus wichtigen Gründen nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt erbringen, informiert sie den Kunden so bald wie möglich und bemüht sich um einen zumutbaren Ersatztermin.

Kommt kein Ersatztermin zustande oder ist die Durchführung endgültig unmöglich, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11. Beanstandungen und mangelhafte Dienstleistungen

Die Firma ist bestrebt, sämtliche Dienstleistungen vertragsgemäss und sorgfältig zu erbringen.

Beanstandungen im Zusammenhang mit einer Dienstleistung sind der Firma möglichst zeitnah mitzuteilen, damit der Sachverhalt geprüft und gegebenenfalls eine angemessene Lösung gesucht werden kann.

Bei mangelhafter oder nicht vertragsgemässer Leistung gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Art und Umfang allfälliger Ansprüche richten sich nach der konkreten Vertragsart und den Umständen des Einzelfalls.

12. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an Schulungsunterlagen, Präsentationen, Kurskonzepten, Texten, Bildern, Grafiken und sonstigen im Rahmen der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Materialien stehen der Firma oder den jeweiligen Rechteinhabern zu.

Die Bereitstellung dieser Materialien begründet keine Übertragung von Immaterialgüterrechten an den Kunden.

Die Materialien dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Firma nicht vervielfältigt, veröffentlicht, verbreitet, bearbeitet oder Dritten zugänglich gemacht werden, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist oder ausdrücklich anders vereinbart wurde.

Der Kunde stellt sicher, dass von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte und Materialien keine Rechte Dritter verletzen.

13. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit zu verwenden.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmässig von Dritten bezogen wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.

Die Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

14. Haftung

Die Firma haftet für Schäden im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit kann die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf vorhersehbare und vertragstypische unmittelbare Schäden beschränkt werden.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben vorbehalten.

Die Haftung für Hilfspersonen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und wird nur insoweit beschränkt, als dies rechtlich zulässig ist.

Der Kunde ist verpflichtet, einen eingetretenen Schaden der Firma möglichst rasch mitzuteilen und zur sachgerechten Klärung des Sachverhalts beizutragen.

15. Höhere Gewalt

Kann eine Partei ihre vertraglichen Pflichten aufgrund eines unvorhersehbaren und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignisses nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Folgen einer solchen Leistungsstörung.

Als mögliche Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, extreme Unwetter, Krieg, Unruhen, behördliche Anordnungen, erhebliche Störungen der Infrastruktur oder vergleichbare ausserordentliche Ereignisse.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei so bald wie möglich und unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu begrenzen.

Dauert die Verhinderung länger als 30 Kalendertage an und ist eine angemessene Ersatzlösung nicht möglich, kann jede Partei den betroffenen Auftrag beenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Dienstleistungen werden zurückerstattet.

Gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

16. Änderungen der AGB

Die Firma kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse anpassen. Es gilt jeweils die Version, die dem Kunden vor Abschluss des jeweiligen Vertrags zugänglich gemacht wurde.

Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Version. Änderungen für bestehende Vertragsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des Kunden, soweit nicht im Einzelfall gesetzlich zulässig etwas anderes vereinbart werden kann.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien können nach Möglichkeit eine gültige Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen schriftlich oder elektronisch festgehalten werden.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und die darunter abgeschlossenen Verträge unterstehen schweizerischem Recht.

Für Streitigkeiten sind die gesetzlichen Gerichtsstände der Schweizerischen Zivilprozessordnung massgebend. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten.

Soweit gesetzlich zulässig, ist für Streitigkeiten mit Geschäftskunden das zuständige Gericht am Sitz der Firma zuständig.